© korn 2022
Bewertungsanlässe Eine qualifizierte Wertermittlung dient als Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen, für Beleihungen oder sonstige Vermögensdispositionen.Jede Immobilie ist individuell, so dass eine Bewertung erforderlich wird, die den jeweiligen Besonderheiten Rechnung trägt. Verkehrswertgutachten auch Marktwertgutachten: Zur Vermögensübersicht Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie Bei Erbschaftsauseinandersetzungen / Nachlassregelungen Bei Scheidung (Ermittlung des Zugewinns) Zur Beleihungswertermittlung Zur Ermittlung von Versicherungswerten Im Rahmen der Zwangsversteigerung Zur Miet- und Pachtwertermittlung (z.B. bei  Mieterhöhungsverlangen) Zur Bewertung des Wertes von Belastungen (z.B. Überbau oder Baulast) Zur Bewertung des Wertes von Rechten (z.B. Wohnungs-, Leitungsrecht) Zur Bewertung grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbau) Zur Ermittlung der Anfangs- und Endwerte in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Zur Gutachtenprüfung
Qualitätsstandard  Die Büroinhaberin ist seit über 15 Jahren als Sachverständige u.a. für  Gerichte, Banken und private Auftraggeber tätig. Seit 2018 ist Frau Korn von der Architekten- und Stadtplanerkammer  Hessen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die  Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.  Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine  Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und  Handels-, Ingenieur oder Landwirtschaftskammern) ist die öffentlich- rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und  Seriosität von Sachverständigen.   Weitere Basis für den Qualitätsstandard der Gutachten ist dass durch die  Büroinhaberin durch ein Weiterbildungsstudium an der Technischen  Akademie Südwest (TAS) in Kaiserslautern erlangte Zertifikat zur  „Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter  Grundstücke sowie Mieten und Pachten“. Die  Zertifikationsprüfungsordnung der TAS erfüllt die öffentlich rechtlichen  Maßstäbe und hat daher einen gehobenen Qualitätsstandard.
Begutachtung von: Unbebauten Grundstücken Eigentumswohnungen Einfamilienhäusern / Reihen- u Doppelhäusern Mehrfamilienhäusern Gewerblich genutzte Gebäude Gemischt genutzte Gebäude Sonderimmobilien, wie Hotels und Gaststätten Wertermittlungsgrundsätze Verkehrswert (Marktwert) Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gesetzgeber eindeutig definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Erläuterung der Faktoren der Legaldefinition: ZeitpunktDer Verkehrswert ist ein stichtagsbezogener Wert Gewöhnlicher GeschäftsverkehrGrundstückshandel auf dem freien Markt, bei dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen Rechtliche GegebenheitenDiese beziehen sich auf das öffentliche (Planungsrecht) als auch auf das private Recht (Nutzungsrechte) Tatsächliche Eigenschaften Objektiv fassbare Merkmale (z.B.Grundstücksgröße) Lage des Grundstückes Räumliche Einordnung innerhalb des Ortes •Verfahren der Wertermittlung Die Verfahren der Wertermittlung sind international sehr unterschiedlich. Für den deutsch-sprachigen Raum haben sich die Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, Nachfolgerin der WertV) seit vielen Jahrzehnten bewährt. Sie unterscheiden sich dabei von den Verfahren im englisch-sprachigen Raum.Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind folgende Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes heranzuziehen: Das Vergleichswertverfahren § 15 Das Ertragswertverfahren §§ 17-20 Das Sachwertverfahren §§ 21-23